NEWS | 15.06.2020
Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes
Informationen zu Hygiene- und Schutzauflagen
Mit den von der Bundes- und NRW-Landesregierung getroffenen Entscheidungen zur Lockerung der Maßnahmen gegen das Corona-Virus darf in NRW seit 12.05.20 der Leichtathletik-Trainingsbetrieb unter besonderen Hygiene- und Schutzauflagen wieder aufgenommen werden. Basierend auf den Vorgaben der Stadt Münster, des DLV und der LG Brillux, haben wir eine Handlungsrichtlinie für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes erstellt. Sie kann in ihrer aktuellsten Fassung unten heruntergeladen werden, ebenso wie ein Dokument mit Verhaltens- und Hygienestandards, das von den Athletinnen und Athleten vor dem Einstieg ins Training unterzeichnet werden muss.
Entsprechend dieser Vorgaben dürfen wir mit der neuen, ab 15.06.20 geltenden Coronaschutzverordnung wieder in Gruppen bis zu 30 Personen im Freien trainieren. Nach wie vor besteht für uns allerdings das Problem, dass die Sportanlage der Uni am Horstmarer Landweg bis zum 17.07.20 gesperrt ist. Aus diesem Grund trainieren alle Athletinnen und Athleten der U10, U12 und U14 auf der Sportanlage von Münster 08 und die der U16 und U18 auf der Anlage von Grün Weiß Marathon.
Corona-Richtlinie
PDF (651 kb)
Verhaltensregeln
PDF (591 kb)